Förderung
Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude - Sanierung zu Effizienzgebäuden
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert wird die Sanierung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzgebäude.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden.
Förderhöhe, Förderquote
Die Förderhöhe in Form eines Tilgungszuschuss beträgt abhängig von der Effizienzgebäude-Stufe des Nichtwohngebäudes bis zu 25 %. Der maximale Betrag liegt bei 10 Millionen Euro. Kommunen werden mit einem direkten Zuschuss mit bis zu 40 % gefördert.
Art der Förderung
Zuschuss
KfW
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main
