zum Hauptinhalt springen
Menü

Förderung

Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuellen Möglichkeiten der Förderung zu besprechen. Nutzen Sie dazu gern unser Kontaktformular.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude - Sanierung zu Effizienzgebäuden

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gefördert wird die Sanierung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzgebäude.

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden. 

Förderhöhe, Förderquote

Die Förderhöhe in Form eines Tilgungszuschuss beträgt abhängig von der Effizienzgebäude-Stufe des Nichtwohngebäudes bis zu 25 %. Der maximale Betrag liegt bei 10 Millionen Euro. Kommunen werden mit einem direkten Zuschuss mit bis zu 40 % gefördert.

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

KfW
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main

Nach oben scrollen