Förderung
Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung Nichtwohngebäude - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert werden:
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % aus Anlagen nach BEG EM TMA (technische Mindestanforderungen) Nummern 3.2 bis 3.7 und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.
- Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden.
Förderhöhe, Förderquote
Der Grundfördersatz beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Gebäude < 150 m² Nettogrundfläche beträgt 30.000 Euro.
Für Gebäude > 150 m² gelten folgende Höchstgrenzen:
- bis 400 m² Nettogrundfläche 200 Euro pro m²
- zwischen 400 m² und 1000 m² Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro m²
- über 1.000 m² Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro m²
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung werden mit bis zu 30 % gefördert.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
