Förderung
Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung Nichtwohngebäude - Heizungsoptimierung
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Die Förderung setzt voraus, dass die Heizungsanlage älter als zwei Jahre ist und bei einer Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre.
Gefördert werden:
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
- Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
- Katalytische Nachverbrennung
- Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
- Im Zusammenhang damit auch förderfähig: Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden.
Förderhöhe, Förderquote
Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz wird bei Nichtwohngebäuden begrenzt auf höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
