Förderung
Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung Nichtwohngebäude - Fachplanung und Baubegleitung
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen aus den Richtlinien:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) (nur bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes).
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden.
Förderhöhe, Förderquote
Die Förderhöhe beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche gedeckelt und können maximal 20.000 Euro betragen.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
