Förderung
Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4: Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen der folgenden Kategorien:
Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen, Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneider, Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung, elektrisch betriebene Backöfen, Werkzeugmaschinen, Pelletpressen, Brikettierpressen, Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe, Kinoprojektoren, elektrische Schweißgeräte, Kühlmöbel für Lebensmittel, Solarien.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind ausschließlich KMUs mit Betriebsstätte in Deutschland.
Förderhöhe, Förderquote
Die Förderhöhe bei KU beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, bei MU 10 % der förderfähigen Kosten. Der maximale Zuschuss liegt bei 20 Millionen Euro.
Der Förderkredit kann bis zu 100 Millionen Euro betragen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 %, sowie Zinsverbilligungen.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883
