Förderung
Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5: Transformationspläne
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Gefördert werden Transformationspläne mit einer Ist-Analyse (einschließlich einer THG-Bilanz), einer Zielfestlegung mit einer prognostizierten Treibhausgasneutralität bis 2045, einem Maßnahmenplan und einer Verankerung.
Listung der Antragsberechtigten
Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland. Zudem Contractoren, welche die Maßnahme für ein antragsberechtigtes Unternehmen ausführen. Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen sind bei Nachweis einer wirtschaftliche Tätigkeit antragsberechtigt.
Förderhöhe, Förderquote
Die Förderhöhe beträgt für KU 60 %, MU 50 % und Unternehmen ohne KMU-Status 40 % der förderfähigen Investitionen. Der maximale Zuschuss liegt bei 60.000 Euro.
Der Förderkredit kann bis zu 100 Millionen Euro betragen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 %, sowie Zinsverbilligungen.
Art der Förderung
Zuschuss
Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Hotline: 030 / 310078-5555
E-Mail: transformation-eew@vdivde-it.de
