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Förderung

Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuellen Möglichkeiten der Förderung zu besprechen. Nutzen Sie dazu gern unser Kontaktformular.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Gefördert wird der Austausch und die Umrüstung von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl oder mit aus Erdgas. Kohle oder fossilem Öl gewonnen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch betriebene Anlagen.

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind nur kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland.

Förderhöhe, Förderquote

Die Förderhöhe beträgt 33 % der förderfähigen Investitionen. Der maximale Zuschuss liegt bei 200.000 Euro.
Der Förderkredit kann bis zu 100 Millionen Euro betragen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 60 %, sowie Zinsverbilligungen.

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883

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