zum Hauptinhalt springen
Menü

Förderung

Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuellen Möglichkeiten der Förderung zu besprechen. Nutzen Sie dazu gern unser Kontaktformular.

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Das Förderprogramm trägt maßgeblich dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Die Dekarbonisierung sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden. Die Themen werden daher in zwei Fördermodulen einer gemeinsamen Förderrichtlinie umgesetzt.  Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 einzusparen.

Gefördert werden Vorhaben zur

  • Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1) und
  • Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2).

Im sog. „Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie" werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, welche darauf abzielen, Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Die geförderten Vorhaben leisten einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter sowie die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie planen oder betreiben Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kann ein Konsortium auch aus mehreren Unternehmen bestehen, von denen mindestens eins Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen plant oder betreibt und die Ergebnisse industriell in einer Produktionsstätte in Deutschland anwenden will.
  • Das antragstellende Unternehmen hat eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und setzt das Vorhaben in Deutschland um.
  • Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können unter Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens als Partner eingebunden werden.

Förderhöhe, Förderquote

Die Förderung im Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie umfasst drei Teilmodule:

Investitionsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 30 Millionen Euro
Investitionsvorhaben (TCTF): Förderung bis zu 200 Millionen Euro
Forschungsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 35 Millionen Euro

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Seit dem 6. Januar 2026 läuft der 2. Förderaufruf für die AGVO-Teilmodule (Teilmodul 1 und Teilmodul 3). Förderinteressierte können während der Aufrufphase bis zum 28. Februar 2026 ihre Vorhabenskizzen einreichen. Am 27. Januar 2026 findet von 10-12 Uhr ein kostenloser Skizzenworkshop Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Modul 1, Teilmodule 1 & 3: AGVO (online), statt. Anmeldung unter https://klimaschutz-industrie.de/veranstaltungen.
Bewerbungsfristen
Bis 28.02.2026 Vorhabenskizze einreichenDerzeit keine Bewerbung möglich
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

Projektträger Modul 1
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
0355 47889-149

foerderung.kei@z-u-g.org 

Sprechzeiten Beratungshotline:
Montag bis Donnerstag 9–13 Uhr

Nach oben scrollen