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Förderung

Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuellen Möglichkeiten der Förderung zu besprechen. Nutzen Sie dazu gern unser Kontaktformular.

Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Als Spitzenförderprogramm fördert das Umweltinnovationsprogramm herausragende Projekte, die den Stand der Technik in einer Branche weiterentwickeln und anderen Unternehmen der gleichen Branche oder branchenübergreifend aufzeigen, wie innovative Technik zu einer Umweltentlastung führen kann.

Im Umweltinnovationsprogramm werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab in Deutschland gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen genutzt und kombiniert werden können.

Gefördert werden Projekte in den Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz/Materialeinsparung und -effizienz

Listung der Antragsberechtigten

Gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können eine Förderung erhalten.

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

Förderhöhe, Förderquote

Art und Höhe der Förderung

Für die Förderung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Investitionszuschuss
Sie erhalten einen direkten Zuschuss in folgender Höhe:
bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen,
bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.

2. Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW
Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit finden Sie hier.

Bitte geben Sie die Art der gewünschten Förderung in Ihrem Antrag an. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.

Zuschuss für Messungen zur Erfolgskontrolle
Für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle kann in der Regel ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in diesem Zusammenhang entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Das Umweltinnovationsprogramm unterliegt den Regelungen des EU-Beihilferechts.

Art der Förderung

Zuschuss

Laufzeit des Programms
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

KfW Bankengruppe
Programmgeschäft Gründung, Mittelstand und Umwelt
OSe4 Umweltfinanzierung
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn

www.umweltinnovationsprogramm.de

Kontaktdaten zum Projektmanagement
des UIP im Umweltbundesamt:
pmi@uba.de

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