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Förderung

Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihre individuellen Möglichkeiten der Förderung zu besprechen. Nutzen Sie dazu gern unser Kontaktformular.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung Nichtwohngebäude - Heizungsförderung für Unternehmen

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Die Förderung unterstützt Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitionsmaßnahmen von neuen, klimafreundlichen Heizsystemen in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland durchführen.

Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.   

Es handelt sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. 

Insgesamt ist ein Zuschuss von maximal 30 % auf die förderfähigen Kosten möglich.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:  

Kauf und Installation von: 

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseanlagen mit geringen Staubemissionen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 

Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz 
Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt 
Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten 

Listung der Antragsberechtigten

Gefördert werden Unternehmen, Contractoren und andere Investoren (z. B. Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige, Unternehmen und kommunale Unternehmen, Privatpersonen, Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen und Kirchen) 

Förderhöhe, Förderquote

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Gesamtkosten 

Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der beheizten Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes:  

  • bis 150 m2: 28.000 Euro pauschal
  • 150 m2 bis 400 m2: zusätzlich 197 Euro pro m2
  • 400 m2 bis 1000 m2: zusätzlich 118 Euro pro m2
  • größer als 1000 m2: zusätzlich 79 Euro pro m

Ab Februar 2027 ändern sich die KfW-Förderkonditionen dieser Bundesförderung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Änderungen. 

Art der Förderung

Zuschuss

Bewerbungsfristen
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Kontaktdaten Mittelgeber / Projektträger

KfW
Palmengartenstraße 5 – 9
60325 Frankfurt am Main

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