Förderung
Unser Förderwegweiser bietet eine erste Orientierung im Bereich der Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Projekte zur Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz anstoßen wollen oder den Einsatz erneuerbarer Energien planen. Aufgelistet sind Förderungen des Landes Schleswig-Holstein, des Bundes sowie der EU, die sich an unterschiedliche Antragsberechtigte wenden. Aufgrund der großen Dynamik in diesem Themenfeld erhebt diese Darstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1: Energieaudit
Kurzbeschreibung des Förderinhalts
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und -anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.
Listung der Antragsberechtigten
- mittelständische Unternehmen
- Kommunen
- gemeinnützige Organisationen
- Nicht-KMUs mit einem Gesamtenergieverbrauch im Jahr von höchstens 500.000 kW
Förderhöhe, Förderquote
Höhe der Förderung
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.
Art der Förderung
Zuschuss
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 515 – Energieberatung
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1880
