Gewerbliche Photovoltaik-Anlagen nach Förderende: So lohnt sich der Weiterbetrieb
In den kommenden Jahren endet für Tausende KMU die EEG-Förderung ihrer Photovoltaik-Anlagen. Technisch sind die Solarsysteme meist noch in gutem Zustand. Es lohnt sich deshalb, sie weiter laufen zu lassen. Die Unternehmen haben dafür zwei Möglichkeiten: eine bequeme und eine lukrative.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Bequeme Volleinspeisung: Wird der gesamte Solarstrom nach Förderende weiter ins Netz eingespeist, sinken die Erlöse deutlich, weil nur noch der marktabhängige „Jahresmarktwert Solar“ gezahlt wird. Der Aufwand für Betriebe bleibt dafür minimal.
- Lukrativer Eigenverbrauch: Wer den Solarstrom im eigenen Betrieb nutzt, senkt den Bezug teuren Netzstroms. Dieses Modell ist daher wirtschaftlich deutlich attraktiver als die reine Volleinspeisung.
- Höhere Eigenverbrauchsquote: Batteriespeicher, Wärmepumpen, E-Fahrzeuge und intelligentes Lastmanagement können den Anteil des selbst genutzten Solarstroms deutlich erhöhen.
- Optionen für Überschussstrom: Verbleibende Strommengen lassen sich per Direktlieferung, Energy Sharing, Börsenverkauf oder vereinfachter Netzeinspeisung verwerten.
- Neuer Stromzähler: Für Eigenverbrauch ist meist ein neuer Stromzähler nötig. Zusätzlich müssen Betriebe Meldepflichten erfüllen und steuerliche Fragen klären.
Sie gehören zu den Pionieren der Energiewende: die Unternehmen, die schon vor zwei Jahrzehnten auf ihren Dächern Photovoltaik-Anlagen installiert haben. In den Kalkulationen der Betriebe sind die Solarsysteme bis heute eine feste Größe. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert ihnen für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom eine fixe Vergütung zu.
Allerdings nicht mehr lang – für 2006 installierte Anlagen läuft die Förderung am Jahresende aus. Die EEG-Vergütung ist auf 20 Jahre begrenzt, plus den Rest des Jahres der Inbetriebnahme. Ging die Anlage zum Beispiel am 10. März 2006 in Betrieb, gibt es die Förderung noch bis zum 31. Dezember 2026.
Solch alte Photovoltaik-Anlagen sind in der Regel noch gut in Schuss. Die Module verlieren zwar im Laufe der Zeit an Leistung. Die Einbußen sind aber normalerweise gering. Es gibt deshalb aus technischer Sicht meist keinen Grund, die Anlagen nach Förderende abzubauen. Doch was tun mit dem Solarstrom, wenn es dafür keine EEG-Vergütung mehr gibt?
Nichts tun: Bequem, aber nicht sehr lukrativ
Für Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt – in diese Kategorie fallen die allermeisten der damals installierten gewerblichen Anlagen – lautet die einfachste Lösung: Nichts tun. Dann fließt die gesamte Strommenge wie gewohnt ins öffentliche Netz.
Viel Geld bringt das jedoch nicht ein. Denn die Betriebe erhalten dafür nur den sogenannten Jahresmarktwert Solar. Aktuell beträgt er 4,51 Cent pro Kilowattstunde. Der Jahresmarktwert ist die Summe, die mit einer Kilowattstunde Solarstrom an der Börse im Mittel des Vorjahres erlöst wurde. Davon abgezogen wird ein Betrag, den der zuständige Netzbetreiber für seinen Aufwand beim Verkauf des Solarstroms erhält. Derzeit liegt er bei 0,23 Cent pro Kilowattstunde.
Anlagenbetreiber, deren Förderung bereits ausgelaufen ist, bekommen also in diesem Jahr nur rund 4,3 Cent pro Kilowattstunde ausgezahlt. Bei einem Jahresertrag von 25.000 Kilowattstunden – ein typischer Wert für eine 20 Jahre alte Anlage mit 30 Kilowatt Leistung – ergibt das rund 1.075 Euro. In den kommenden Jahren dürfte der Erlös noch niedriger ausfallen, weil der Jahresmarktwert mit dem weiteren Photovoltaik-Ausbau tendenziell sinkt.
Betreibern von Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung bleibt die „Nichts tun“-Option dagegen verwehrt: Sie sind verpflichtet, den Strom, den sie ins Netz einspeisen, nach Auslaufen der Förderung im Rahmen der sogenannten Sonstigen Direktvermarktung zu verkaufen. Welche Optionen sie dabei haben, ist weiter unten erläutert.
Eigenverbrauch als wirtschaftlichste Lösung
Viel lukrativer als die Netzeinspeisung ist, den erzeugten Solarstrom so weit wie möglich selbst zu verbrauchen. Dessen Wert entspricht dann der Summe, die der Versorger des Unternehmens für Netzstrom in Rechnung stellt, also je nach Tarif etwa 18 bis 30 Cent pro Kilowattstunde. Eigenverbrauch ist sowohl mit Anlagen unter als auch über 100 Kilowatt Leistung möglich.
In den meisten Fällen wird es Betrieben allerdings kaum gelingen, den gesamten Solarstrom selbst zu nutzen. Sie haben aber viele Möglichkeiten, die Eigenverbrauchsquote nahe an die 100-Prozent-Marke zu bringen. So können sie zum Beispiel Batteriespeicher installieren, um den mittags in großen Mengen erzeugten Solarstrom spätnachmittags, abends oder am nächsten Morgen zu verbrauchen. Welche Möglichkeiten Speicher bieten und was bei der Planung und Installation zu beachten ist, lesen Sie in diesem White Paper.
Ein weiterer Hebel ist der Umstieg auf Elektrofahrzeuge, die gezielt dann geladen werden, wenn die Photovoltaik-Anlage mit hoher Leistung läuft. Auch Wärmepumpen helfen, mehr vom Solarstrom selbst zu nutzen. Sie können sowohl Heiz- als auch Prozesswärme liefern. Mehr über den Einsatz von Wärmepumpen in Gewerbe und Industrie erfahren Sie hier (Heizwärme) und hier (Prozesswärme).
Nicht zuletzt empfiehlt es sich zu prüfen, ob sich stromintensive Prozesse in Zeiten mit hoher Photovoltaik-Erzeugung verlagern lassen. Beim Lastmanagement helfen Energiemanagementsysteme, die Anlagen und Maschinen auf Basis von Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen steuern. Dabei berücksichtigen sie oft auch Ladesäulen und Wärmepumpen. Dieses White Paper beschreibt, wie Unternehmen solche Systeme einsetzen können.
Wie sehr sich eine hohe Eigenverbrauchsquote lohnt, zeigt eine Musterrechnung mit der oben angeführten 30-Kilowatt-Anlage: Gelingt es, 80 Prozent des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen, sinkt der Bedarf an Netzstrom um 20.000 Kilowattstunden pro Jahr. Bei einem angenommenen Strompreis von 24 Cent pro Kilowattstunde entspricht das einer jährlichen Ersparnis von 4.800 Euro.
Mehrere Optionen für den überschüssigen Solarstrom
Und was tun mit den Strommengen, die Betriebe nicht selbst verbrauchen können? Die Unternehmen haben mehrere Optionen, von denen die ersten drei zur Sonstigen Direktvermarktung zählen:
- Direktlieferung: Die Betriebe können den überschüssigen Solarstrom über eine Direktleitung an Abnehmer in der Umgebung verkaufen, etwa an ein benachbartes Unternehmen („On-Site-PPA“). Da die Lieferung nicht über das öffentliche Stromnetz erfolgt, entfallen die Netzentgelte, die Stromsteuer und einige Umlagen. Das macht es oft möglich, die Energie für 10 bis 20 Cent pro Kilowattstunde abzugeben. Die bei einer Eigenverbrauchsquote von 80 Prozent anfallenden 5.000 Kilowattstunden Reststrom bringen bei einem Preis von 15 Cent pro Kilowattstunde einen Erlös von 750 Euro.
- Energy Sharing: Seit Juni 2026 dürfen KMU ihren überschüssigen Solarstrom im Rahmen eines sogenannten „Energy Sharing“-Modells an Abnehmer in ihrer Region abgeben. Die Energie fließt dabei durch das öffentliche Netz. Dabei werden Netzentgelte, Stromsteuer und Umlagen fällig. Die Betriebe können deshalb mit ihrem Reststrom meist kaum mehr als vier bis acht Cent pro Kilowattstunde erlösen. Legt man sechs Cent zugrunde, entspricht das bei 5.000 Kilowattstunden einem Ertrag von 300 Euro.
- Vermarktung an der Börse: Betriebe können einen Direktvermarkter beauftragen, ihren Reststrom an der Börse zu verkaufen. Allerdings ist Strom dort in Stunden, in denen die Photovoltaik-Anlagen mit hoher Leistung laufen, kaum etwas wert. Zudem verlangt der Direktvermarkter eine Gebühr. Daher verdienen Unternehmen mit diesem Modell in der Regel ähnlich wenig wie mit Energy Sharing.
- Nichts tun: Liegt die Leistung der Anlage unter 100 Kilowatt, bleibt den Betrieben zudem die „Nichts tun“-Option. Dafür gibt es zwar nur den Jahresmarktwert Solar, abzüglich der Kosten der Netzbetreiber. Bei einer Strommenge von 5.000 Kilowattstunden bringt das in diesem Jahr gerade einmal gut 200 Euro ein. Diese Option hat jedoch gegenüber den anderen drei Modellen einen riesengroßen Vorteil: Der organisatorische Aufwand ist gleich null.
Anlagencheck ist ratsam
Technisch gesehen ist der Umstieg von der Volleinspeisung auf den Eigenverbrauch mit Einspeisung der Reststrommengen nicht allzu kompliziert: Ein zertifizierter Elektroinstallateur muss den Wechselrichter der Photovoltaik-Anlage im Hauptverteiler so umklemmen, dass der erzeugte Strom zunächst in das Unternehmensnetz fließt. Etwaige Überschüsse gelangen dann von dort aus ins öffentliche Netz.
Es empfiehlt sich aber, den Wechsel zum Eigenverbrauch zum Anlass zu nehmen, die Anlage auf mögliche Schwachstellen zu kontrollieren. So sollte ein Elektroinstallateur unter anderem prüfen, ob sich in den Modulen ertragsmindernde Hotspots gebildet haben und ob Kabeldefekte drohen. Unabhängig davon gelten auch für ausgeförderte gewerbliche Anlagen die Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 3.
Eigenverbrauch verlangt neuen Stromzähler
Reicht bei der Volleinspeisung in der Regel ein einfacher Einspeisezähler, so müssen Betriebe vor der Umstellung auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung einen sogenannten Zweirichtungszähler einbauen lassen. Dieser Zähler erfasst sowohl den Strombezug aus dem Netz als auch die Strommenge, die ins Netz fließt.
In der Regel installieren die zuständigen Messstellenbetreiber, meist die örtlichen Stadtwerke, gleich ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), das die Funktionen eines Zweirichtungszählers integriert. Die jährlichen Betriebskosten liegen je nach Stromverbrauch und Leistung der Photovoltaik-Anlage zwischen 100 und 190 Euro. In manchen Fällen kommt eine einmalige Einbaugebühr von 100 Euro hinzu. Zudem kann es nötig sein, den Zählerschrank anzupassen, was zusätzliche Kosten verursacht. Weitere Informationen zu Smart Metern für Unternehmen finden Sie in diesem White Paper.
Ist ein sogenannter RLM-Zähler – Pflicht für alle Betriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden – vorhanden, muss dieser gegebenenfalls auf ein Zweirichtungs-Messkonzept umkonfiguriert oder, falls das nicht möglich ist, gegen einen RLM-Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Die jährlichen Betriebskosten legt der Messstellenbetreiber individuell fest.
Meldung an Bundesnetzagentur und Versicherung
Stellen Betriebe auf Eigenverbrauch um, müssen sie die Nutzungsänderung innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Zudem sind sie verpflichtet, zuvor ihren örtlichen Netzbetreiber zu benachrichtigen, so dass dieser den Zählertausch veranlassen kann.
Da der Eigenverbrauch technische Anpassungen erfordert, sollten Unternehmen unbedingt auch ihre Versicherung informieren. Die Umstellung kann Auswirkungen auf die Gebäude- und Betriebshaftpflichtversicherung haben. Sollten sie für ihre Photovoltaik-Anlage eine Ertragsausfallversicherung abgeschlossen haben, betrifft die Änderung auch diese Police. Bleibt die Meldung aus, besteht die Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall eine Zahlung verweigert.
Der Wechsel zum Eigenverbrauch hat darüber hinaus auch steuerliche Folgen. Unternehmen sollten sich dazu frühzeitig von Steuerexpert:innen beraten lassen.
Was für Betriebe als Mieter gilt
Hat ein Gewerbebetrieb als Mieter des Gebäudes die Dachfläche für seine Photovoltaik-Anlage gepachtet, ist zu beachten, dass die Pachtverträge meist mit Ende der EEG-Förderung auslaufen. Die Unternehmen sollten daher frühzeitig mit dem Verpächter klären, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen eine Verlängerung möglich ist. Einigen sich die Parteien, muss die Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch in den neuen Pachtvertrag aufgenommen werden – schließlich ist damit ein Eingriff in die Elektroinstallation der Immobilie verbunden. Zudem muss die Gebäudeversicherung des Verpächters informiert werden.
Bei manchen vermieteten Gebäuden ist der Eigentümer Betreiber der Photovoltaik-Anlage. Nach Auslaufen der EEG-Förderung kann der Vermieter den Solarstrom an den Gewerbebetrieb verkaufen. Da hier Netzentgelte, Stromsteuer und Umlagen entfallen, ist dies für beide Parteien sehr attraktiv. Alternativ hat der Eigentümer die Möglichkeit, den Strom zum Jahresmarktwert Solar ins Netz einzuspeisen, sofern die Leistung der Anlage weniger als 100 Kilowatt beträgt.
Zu allen diesen Themen und der Erzeugung von erneuerbarer Energie im Unternehmen sowie zu deren Speicherung finden Sie auf unseren Seiten erste Informationen.
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